Die neuen Flugregeln, gültig ab 11.05.2020

Die aktuellen Flugregeln des 1. PDGFC e. V. gültig ab Montag, den 11.05.2020

1) Es müssen alle Auflagen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eingehalten werden.
Siehe: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

2) Der Flugbetrieb in allen Geländen des 1. PDGFC ist bis auf Weiteres nur für folgende Personen gestattet:

  • Mitglieder des 1. PDGFC und
  • Mitglieder von Vereinen, die mit dem 1. PDGFC eine Haltergemeinschaft pflegen. Dies sind die folgenden Vereine:
    • Fliegergemeinschaft Stauf e. V.
    • Pfälzer Gleitschirmclub e. V.

Gleitschirm- und Drachenfliegern, die nicht in einem dieser drei Vereine Mitglied sind, dürfen zum jetzigen Zeitpunkt nicht an der Rampe starten.

3) Gruppenbildung ist nicht gestattet. Es ist zwingend erforderlich, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander einzuhalten. Ggf. notwendige Anweisungen werden aus gebührendem Mindestabstand (2m) gegeben. Auch am Landeplatz sollen sich keine Gruppen bilden, die eng beieinander stehen.

4) Der Aufenthalt auf den Fluggeländen ist für Personen mit Erkrankungssymptomen (Grippe, Fieber, Erkältung, …) untersagt.

5) Die vom RKI empfohlenen allgemeinen Hygieneanweisungen sind einzuhalten.

6) Piloten müssen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder Vergleichbares mit sich führen und bei geringem Abstand zu anderen Personen anziehen. Ein Halstuch oder eine Sturmmaske sind ausreichend.

7) Einweisungen für neue Mitglieder können im Moment nicht erfolgen.

8) Bei Zuwiderhandlungen spricht der Startleiter, ersatzweise der Vorstand, einen Platzverweis nebst Startverbot aus!

9) Jeder Pilot fliegt auf eigenes Risiko und muss ggf. mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er irgendwelche Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc. in Anspruch nimmt bzw. auslöst oder gegen die Vorgaben unter Punkt 1) verstößt!

10) Bitte geht keine waghalsigen Starts ein und fliegt nur bei objektiv sicheren Bedingungen.

Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 10.05.2020​

P. S. Im nächsten Post folgen weiterführende Informationen und Erläuterungen zu den neuen Flugregeln.

Weitere Informationen zu den neuen Flugregeln ab 11.05.2020

Hallo liebe Flieger und Vereinskollegen,

der 1. PDGFC ändert die Flugregelungen am Donnersberg.
Wir sind immer noch in einer Pandemie. Deshalb gibt es weiterhin Beschränkungen beim Gleitschirm- und Drachenfliegen. Aber diese sind im Vergleich zu vorher gelockert, da auch allgemeine Corona-Beschränkungen des Bundes und des Landes gelockert wurden.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die bisherigen Regeln überwiegend gut angenommen und befolgt wurden und dass sich die Piloten verantwortungsbewusst verhalten haben. Wir gehen deshalb den nächsten Schritt in Richtung Normalität.
Trotzdem müssen wir alle die Entwicklung der Pandemie weiter beobachten und vorsichtig sein. Gleitschirmfliegen und Drachenfliegen darf als Individualsport ausgeführt werden.

Wenn sich aber Personengruppen ohne den nötigen Sicherheitsabstand am Start- oder Landeplatz versammeln, ist der Vorstand des 1. PDGFC verpflichtet, einzugreifen. Achtet deshalb bitte selber darauf, die oben stehenden Regeln strikt einzuhalten.

Wir haben manche Punkte aus den vorherigen Beschränkungen herausgenommen. Z. B. haben wir das “Campingverbot an Start- und Landeplatz” nicht mehr erwähnt. Das heißt nicht, dass das jetzt erwünscht und sinnvoll wäre. Der Grund war, dass das sowieso noch nie jemand gemacht hat. Aus dem gleichen Grund haben wir nicht Jonglieren und Einradfahren auf der Rampe verboten. Auf die Idee ist noch nie jemand gekommen.

Zu Mitfahrgelegenheiten haben wir auch die Regelungen herausgenommen. Das heißt auch nicht, dass ab jetzt das Auto mit 5 Mann/Frau vollgeladen werden soll, um alle hochzufahren, sondern dass hier die Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gelten. Die Anwendung dieser Gesetze liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Fahrt deshalb bitte nicht mit mehr als 2 Personen im Auto und das auch nur mit aufgezogenen Masken. Alleine Fahren ist trotzdem sicherer. Natürlich ist es weiterhin bevorzugt und erwünscht, wenn ihr Hike&Fly macht.

Diese Regelungen gelten vorübergehend. Wir hoffen, dass wir bzgl. der Covid-19 Pandemie bald zur Normalität zurückkehren können.

Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 10.05.2020​

Gastflugverbot & Information zum Fliegen in Zeiten von Corona ab dem 20.04.2020

Hallo liebe Flieger und Vereinskollegen,

der DHV hat die Anordnung des Ruhens aller Geländezulassungen für Gleitschirm- und Drachenfluggelände zum 20.04.2020 aufgehoben. Der DHV ist von einer Anordnung zu einer Empfehlung an die Geländehalter gewechselt, wonach grundsätzlich kein Flugbetrieb stattfinden soll, dieser aber unter Berücksichtigung der regionalen Lage und unter Beachtung der Infektionsschutz-Bestimmungen ausnahmsweise und erforderlichenfalls in eingeschränktem Umfang ermöglicht werden kann.

Unter Berücksichtigung der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 hat der Vorstand des 1. PDGFC e.V. entschieden, dass das Gleitschirmfliegen und Drachenfliegen am Donnersberg als Individualsport im Freien unter folgenden Auflagen möglich ist.

1) Es müssen alle Auflagen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eingehalten werden.

2) Der Flugbetrieb in allen Geländen des 1. PDGFC ist bis auf Weiteres nur Vereinsmitgliedern gestattet (= Gastflugverbot).

3) Tandemflüge sind aufgrund der körperlichen Nähe nicht gestattet.

4) Aufstiege zum Startplatz erfolgen für Gleitschirmflieger ausschließlich zu Fuß (Hike&Fly). Es dürfen keine Fahrzeuge oben geparkt werden. (Personen mit körperlichen Einschränkungen erhalten nach Absprache Sonderrechte.)

5) Der erste Pilot am Startplatz ist der Startleiter. Er delegiert diese Funktion an den nächsten Piloten, sofern er selbst fliegen möchte.

6) Neu hinzukommende Piloten bringen – nach Freigabe durch den Startleiter – ihr Fluggerät zum Startplatz und machen sich dort startbereit.

7) Gruppenbildung ist nicht gestattet. Es ist zwingend ein Mindestabstand von 2 Metern zueinander einzuhalten. Ggf. notwendige Anweisungen werden aus gebührendem Mindestabstand (2m) gegeben. Auch am Landeplatz sollen sich keine Gruppen von mehr als 2 Personen bilden.

8) Einweisungen für neue Mitglieder können im Moment nicht erfolgen.

9) Es gibt keinen Abholdienst, weder mit eigenen noch fremden Fahrzeugen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beifahrer oder Fahrer aus dem gleichen Haushalt.

10) Das Organisieren und Mitbringen von gemeinsam zu verzehrenden Speisen und Getränken, sowie das Grillen, Picknicken oder Campen an den Start- und Landeplätzen ist untersagt.

11) Der Aufenthalt auf den Fluggeländen ist für Personen mit Erkrankungssymptomen (Grippe, Fieber, Erkältung, …) untersagt.

12) Die vom RKI empfohlenen allgemeinen Hygieneanweisungen sind einzuhalten.

13) Es ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder Vergleichbares zu tragen. Ein Halstuch oder Sturmmaske sind ausreichend.

14) Bei Zuwiderhandlungen spricht der Startleiter, ersatzweise der Vorstand, einen Platzverweis nebst Startverbot aus!

15) Jeder Pilot fliegt auf eigenes Risiko und muss ggf. mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er irgendwelche Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc. in Anspruch nimmt bzw. auslöst oder gegen die Vorgaben unter Punkt 1) verstößt!

16) Jeder Pilot sollte sich auch bewusst sein, dass ihm von Außenstehenden (z. B. Anwohnern, anderen Gleitschirmfliegern, sozialen Medien) möglicherweise der Vorwurf einer fehlenden Solidarisierung mit der Sozialgemeinschaft und des Egoismus gemacht wird.

17) Bitte geht keine waghalsigen Starts ein und fliegt nur bei objektiv sicheren Bedingungen.

Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 19.04.2020​

P. S. Diese strengeren Regelungen gelten vorübergehend. Wir hoffen, dass wir bzgl. der Covid-19 Pandemie bald zur Normalität zurückkehren können. Wenn die Einschränkungen im öffentlichen Leben gelockert werden, werden wir auch wieder zu unseren alten Regelungen zurückkehren.

Anlagen:
– https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/neue-landesverordnung-regelt-lockerungen-bei-weiter-hohem-infektionsschutz
– https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/4._Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf
– https://www.kreis-badkreuznach.de/fileadmin/media/user_upload/Beschluss_Telefonschaltkonferenz_der_Bundeskanzlerin_15.4.20.pdf

Flugverbot – Einstellung des Drachen- und Gleitschirmflugbetriebs in Deutschland

Anordnung: In Anbetracht der Tatsachen ordnet der DHV gem. § 29 LuftVG (Luftaufsicht) an, dass bis auf Weiteres alle vom DHV erteilten Geländeerlaubnisse nach § 25 LuftVG ruhen. Ab sofort dürfen somit keine Starts und Landungen mit Gleitschirm und Drachen in Deutschland durchgeführt werden. Das Flugverbot betrifft auch die § 6 LuftVG Genehmigungen der Luftämter der Länder, sofern dort ausschließlich motorloser Hängegleiter- und Gleitsegelflugbetrieb durchgeführt wird (z.B. Brauneck, Wallberg, Kandel).

Begründung: Aufgrund der Corona Pandemie wurden seitens der Bundesregierung und inzwischen auch durch die Bundesländer Allgemeinverfügungen und Verordnungen erlassen, dass gemäß der geltenden Infektionsschutzgesetze Maßnahmen zu treffen sind. Beispielhaft die Formulierung des Bayrischen Staatsministeriums: Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt.

Die Lage hat sich auch dahingehend verschärft, dass beispielsweise das Nachbarland Tirol alle Gemeinden unter Quarantäne gesetzt hat, um die Ausbreitung der Virus-Pandemie zu verlangsamen. Ähnliches wurde in einigen EU-Ländern angeordnet. Daher ordnet der DHV an, dass der Flugbetrieb auszusetzen ist. Am 18. März kam es zu mehren Gleitschirmunfällen mit Helikopter- und Bergwachtrettungen durch Hike & Fly Piloten. Da die Krankenhäuser derzeit Vorbereitungen hinsichtlich der aktuellen Corona Problematik abarbeiten müssen, dürfen Krankenhäuser und Rettungseinrichtungen nicht noch zusätzlich durch weitere mögliche Unfallereignisse belastet werden.

Quelle: https://www.dhv.de/newsdetails/article/aktuelle-informationen-zur-corona-lage/

Erfolgreicher Arbeitseinsatz

Dank zahlreicher Helfer und “schwerem Gerät“ wie Motorsense und Kettensäge konnte der Zufahrtsweg zur Rampe auf kompletter Länge von allen Hindernissen und Verengungen durch Vegetation befreit werden. Zusätzlich konnte auch der vorher stark zugewachsene Aufbaubereich für Drachen links von der Rampe gesäubert werden.

Die ganze Aktion ging in etwas mehr als zwei Stunden über die Bühne…

Dankeschön noch mal an alle Helfer!

Auf dem Foto sind alle Helfer bis auf Martin Westermeier zu sehen, der zu dem Zeitpunkt noch mit der Kettensäge unterwegs war.

Dornenbusch am Landeplatz Donnersberg entfernt

Am Landeplatz Donnersberg (Rampe) in Dannenfels gab es früher einen Dornenbusch, der sehr unangenehm im Weg stand und bei dem sich schon mancher Schirm nach der Landung verfangen hat. Diesen Busch haben wir einmal wegschneiden lassen. Die Wurzel war aber noch vorhanden und ebenso der Strunk, der aus mehreren 10 cm dicken Stämmen bestand (siehe Foto mit Lastwagen), die aus dem Boden ragten. Die Stelle stellte somit ein Sicherheitsrisiko dar.
Wir haben jetzt die komplette Wurzel des ehemaligen Dornenbusches entfernen lassen. Dabei kam noch einiges an vergrabenem Schutt zutage, der entsorgt wurde.
Die Arbeiten hat das in Dannenfels ansässige Unternehmen für Landschaftsbau Firma Marhoffer sehr professionell und unkompliziert ausgeführt. Vielen Dank an dieser Stelle!

Arbeitseinsatz 29.10.2016

Liebe Clubkameraden,

wir müssen möglichst bald einen größeren Arbeitseinsatz durchführen.

Auf der Landewiese muss das zusammengerechte Gras leider von Hand beseitigt werden, da es niemand maschinell aufnehmen wollte. Leider fault es nun bereits unter dem Gras. Wenn wir es nicht wegmachen, geht die ganze Wiese kaputt.

Wir brauchen hierzu möglichst viele Heugabeln und möglichst viele Hänger, um es wegzufahren. Vielleicht kann uns jemand eine Rolle mit Traktor organisieren. Kennt jemand jemand?

Unter der Rampe sollte wieder alles weggeschnitten werden, damit es gar nicht erst groß wird. Dies lässt sich im Moment noch gut mit Astscheren und Handsägen machen.

Termin: Samstag, 29.10.2016, ab 9 Uhr, Treffpunkt Gleitschirm-Landeplatz
(bei halbwegs trockenem Wetter, sonst Verschiebung um eine Woche, Meldung per Mail, whatsapp, etc.)

Wir brauchen diesmal wirklich genügend Leute. Bitte gebt mir Bescheid, wer kommt und welches Material ihr ggf. habt.

Bitte sagt auch anderen Piloten Bescheid, die öfter dort fliegen.

Wenn wir genügend Leute sind, sollten wir bis mittags fertig sein und können fliegen, wenn es passt.

Einige Leute haben im Vorfeld schon sehr viel Arbeit geleistet, auch Nichtmitglieder! Bitte gebt mir mal Bescheid, wer was in diesem Jahr schon gemacht hat, damit wir das entsprechend würdigen können.

Gruß
Schorsch

Mastbruch! Wetterstation außer Betrieb…

Probleme aus unerwarteter Richtung: Der Mast der Wetterstation ist an einem Verbindungselement sauber durchgebrochen… Der Sensor und das im Mast verlaufende Kabel haben den resultierenden Absturz zum Glück unbeschadet überlebt.

Eine Reparatur macht wenig Sinn, weil die Verbinder alle gleich beschaffen sind und ein erneuter Bruch in ein paar Monaten nicht auszuschließen wäre.

Wir schauen uns jetzt nach einem stabileren Mast um.

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Update: 4.11.2016 ein stabilerer zweiteiliger Mast ist bestellt und wird in ca. 1 Woche geliefert… danach muss passendes Wetter für die Montage an einem Wochenende sein. Ich rechne mit Wiederaufnahme des Messbetriebs bis Ende November.