Am 8.9.2022 gilt eingeschränkter Flugbetrieb um Ramstein

Aufgrund einer Ukraine-Konferenz in Ramstein ist am 8.9.2022 im Umkreis von 20 NM um Ramstein kein Flugbetrieb möglich, ausgenommen mit Transponder und Funkbereitschaft, was wir als Drachen- und Gleitschirmflieger nicht haben. Dadurch ergibt sich faktisch ein Flugverbot für diesen Tag. Das gilt auch für Steckweiler, das auch in der Zone liegt.

Diese Einschränkung ist verschmerzlich, weil sie nach aktuellem Stand nur für einen Tag gilt und das Wetter sowieso nicht attraktiv ist.

Weitere Infos auf der DHV-Website:
https://www.dhv.de/newsdetails/article/ed-r-ramstein-und-tmzrmz-am-892022/

Vorübergehende Flugbeschränkung ab 18.10.2021 am Donnersberg

Der Forst führt ab dem 18.10.2021 bis voraussichtlich Ende November am Donnersberg Hubschrauberflüge zur Kalkung der Bäume durch.

Aus Sicherheitsgründen gilt deshalb ab dem 18.10.2021 für die Dauer der Maßnahmen ein Flugverbot für Drachen- und Gleitschirmflieger am Donnersberg. Das betrifft beide Startplätze Bärenloch (Rampe) und Adlerbogen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie lange die Maßnahmen genau dauern werden, und ob sie auch am Wochenende durchgeführt werden. Das hängt auch vom Wetter ab und wie schnell man vorankommt.

Wir stehen mit dem zuständigen Revierleiter in Kontakt und sprechen uns wegen der Einsatzzeiten ab. Wie hoffen so, in den Zeiten, in denen kein Flugbetrieb stattfindet, trotzdem fliegen zu können. Sobald Ausnahmen bekannt sind (und das Wetter auch passt), werden wir hier auf der Website und in der “Fliegen Pfalz” Signal-Gruppe informieren. Die Kommunikation mit dem Forst läuft über Georg Kreber.

Eingeschränkter Flugbetrieb am Donnersberg am 18.6. und 19.6.

Liebe Piloten,

am kommenden Wochenende (18./19.06.2016) werden im Rahmen des Adlerbogenfestes am Donnersberg pausenlos Helikopter-Rundflüge stattfinden.

Aus Sicherheitsgründen habe ich mit den Helikopter-Piloten einen Flugsektor vereinbart, der von den ihnen gemieden wird.

Gleitschirm- und Drachenpiloten dürfen diesen Sektor nicht verlassen (siehe gelber Bereich in folgendem Foto):

Flugbereich Donnersberg

Konkret:

  • In südlicher Richtung bis maximal zur Stromleitung in der großen Düse
  • In östlicher Richtung bis maximal zum Gleitschirm-Landeplatz
    (d.h. auch Drachenpiloten müssen diesen Platz nehmen – kein Landen bei Herrmann oder am offiziellen Drachen-Landeplatz)
  • In nördlicher Richtung bis maximal zum Bastenhaus
  • In westlicher Richtung bis zur Straße K 82. Streckenpiloten dürfen unter besonderer Vorsicht überqueren, dann aber den Donnersberg möglichst schnell verlassen.

Starts am Adlerbogen sind wegen des Festes ohnehin nicht möglich!

Gastpiloten werden gebeten, wegen des eingeschränkten Flugsektors nach Möglichkeit auf andere Fluggebiete auszuweichen.

Bitte keine Erstflieger an diesem Wochenende. Danke!

Gruß und happy landings

Schorsch Kreber
1. Vorsitzender 1. PDGFC
Beauftragter für Luftaufsicht DHV

Nachtrag (14.06.2016):
Laut aktuellen Wettervorhersagen wird man am Wochenende wegen der nicht passenden Windrichtung sowieso nicht am Donnersberg starten können.

Petition gegen eine Transponderpflicht in Österreich

Das Österreichische Verkehrsministerium plant großräumige Transponderzonen (TMZ) in Teilen Österreichs ab 5.500 ft MSL, bzw. ab 1.000 ft GND einzuführen. Die Planungen, die im Zuge der europäischen Harmonisierung des Luftraums umgesetzt werden sollen, würden das Fliegen für Gleitschirm- und Drachenflieger in Teilen Österreichs massiv beschränken. Für einen Einflug in eine TMZ müsste jeder Pilot einen Transponder mitführen.

Österreichische Piloten haben nun eine Petition ins Leben gerufen. Um unsere fliegerische Freiheit zu erhalten, beteiligt euch bitte an der Petition gegen eine flächendeckende Transponderpflicht für Hänge- und Paragleiter in Österreich.

Diese Meldung wurde von der Internetseite des DHV übernommen. Zur originalen Meldung.

Streichung eines Flugbeschränkungs-Sektors bei Steckweiler

Im Oktober 2011 wurde am Frankfurter Flughafen die neue Landebahn Nord-West in Betrieb genommen. Daraus ergaben sich für private Flieger (Gleitschirm, Drachen, Segelflieger, …) Einschnitte des befliegbaren Luftraums.

Von den Fluggebieten des PDGFC ist vor allem der Stolzenberg bei Steckweiler betroffen, da hier bei Süd-West Wind gestartet wird. Wenn man sich nach dem Start vom Wind nach Nord-Ost versetzen lässt, gerät man unweigerlich in Luftraum C, der dort bei 3500 Fuß MSL (1066m) beginnt. Nur wer die 1066m unterfliegt, bleibt im legalen Luftraum E und darf weiterfliegen. Durch diese Änderung wurden Streckenflüge ab Steckweiler erschwert.

Im Jahr 2013 ergibt sich eine kleine Rücknahme der Beschränkung, was zwar nur ein Trostpflaster ist, aber besser als nichts. Der Sektor, der dem Stolzenberg am Nächsten liegt, wird entfallen. Offenbar war er für den kommerziellen Flugverkehr nicht bedeutend und wird deshalb ersatzlos gestrichen. So kann man immerhin ca. 6 km weiter Richtung Nord-Ost fliegen, bevor die Maximalhöhe von 1066m gilt.

Auf der folgenden ICAO-Karte habe ich den zukünftig wegfallenden Sektor grau gekennzeichnet. In der neuen ICAO-Karte (ab März 2013) sollte dieser Sektor nicht mehr vorkommen.

Quelle: Luftsportverband Rheinland-Pfalz e.V.

Weitere Infos: Luftrauminfo Stolzenberg

Baumholder ED-R 116 und CTR Ramstein

Wer von der Rampe am Donnersberg abfliegt, startet bei mehr oder weniger Nordost-Wind. Ein Streckenflug wird also meist grob in südwestlicher Richtung verlaufen. Unterwegs werden deshalb folgende Lufträume von Wichtigkeit sein:

Flugbeschränkungsgebiet ED-R 116 Baumholder

Der Truppenübungsplatz Baumholder ist nicht immer aktiv. In den nicht aktiven Zeiten darf der Luftraum durchflogen werden. Auf der Website des Aero-Club Idar-Oberstein können die Nutzungszeiten des Truppenübungsplatzes abgerufen werden. Samstag und Sonntag ist der Luftraum meistens freigegeben. Trotzdem muss dies immer vorher überprüft werden. Für die Richtigkeit der Angaben im Nutzungsplan wird keine Haftung übernommen. Kurzfristige Änderungen sind immer möglich! Aber man hat einen Anhaltspunkt. Und man kann den Nutzungsplan angeben, wenn man den Flug später bei dhv-xc einstellt.

Nutzungsplan der ED-R 116 Baumholder
(Dieser Link ist auch am rechten Rand unter “Links” zu finden.)

Kontrollzone CTR Ramstein

In die CTR Ramstein darf zu keiner Zeit eingeflogen werden! Jeder Pilot muss in eigener Verantwortung dafür sorgen, dass er der Zone ausweicht oder vorher landet.

Aber auch außerhalb der CTR kann es zu Begegnungen mit Fluggeräten aller Art kommen, von Segelfliegern bis Galaxys, die sich im Anflug auf Ramstein befinden. In der Pfalz (ausgenommen Südpfalz) beginnt Luftraum E bereits 300m über Grund, statt normalerweise 750m. In Luftraum E gibt es Mischbetrieb von IFR und VFR. Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollte der Luftraum stets genau beobachtet werden.

Lohnend ist ein Blick auf die Ramstein Memocard des Luftsportverbandes Rheinland-Pfalz, auf der neben der CTR auch die häufig verwendeten Anflugkorridore eingezeichnet sind. Diese sollten mit größter Aufmerksamkeit durchflogen oder ganz gemieden werden. Auch wenn motorisierte Flugzeuge ausweichpflichtig sind, wird man von diesen nicht immer wahrgenommen. Wenn man ein Flugzeug sieht, sollte man durch “Fläche zeigen” (Nicken, Rollen) auf sich aufmerksam machen und auch selber versuchen, möglichst großen Abstand zu dem Flieger zu halten, statt auf sein Vorflugrecht zu bestehen.