Gastflugverbot & Information zum Fliegen in Zeiten von Corona ab dem 20.04.2020

Hallo liebe Flieger und Vereinskollegen,

der DHV hat die Anordnung des Ruhens aller Geländezulassungen für Gleitschirm- und Drachenfluggelände zum 20.04.2020 aufgehoben. Der DHV ist von einer Anordnung zu einer Empfehlung an die Geländehalter gewechselt, wonach grundsätzlich kein Flugbetrieb stattfinden soll, dieser aber unter Berücksichtigung der regionalen Lage und unter Beachtung der Infektionsschutz-Bestimmungen ausnahmsweise und erforderlichenfalls in eingeschränktem Umfang ermöglicht werden kann.

Unter Berücksichtigung der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 hat der Vorstand des 1. PDGFC e.V. entschieden, dass das Gleitschirmfliegen und Drachenfliegen am Donnersberg als Individualsport im Freien unter folgenden Auflagen möglich ist.

1) Es müssen alle Auflagen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eingehalten werden.

2) Der Flugbetrieb in allen Geländen des 1. PDGFC ist bis auf Weiteres nur Vereinsmitgliedern gestattet (= Gastflugverbot).

3) Tandemflüge sind aufgrund der körperlichen Nähe nicht gestattet.

4) Aufstiege zum Startplatz erfolgen für Gleitschirmflieger ausschließlich zu Fuß (Hike&Fly). Es dürfen keine Fahrzeuge oben geparkt werden. (Personen mit körperlichen Einschränkungen erhalten nach Absprache Sonderrechte.)

5) Der erste Pilot am Startplatz ist der Startleiter. Er delegiert diese Funktion an den nächsten Piloten, sofern er selbst fliegen möchte.

6) Neu hinzukommende Piloten bringen – nach Freigabe durch den Startleiter – ihr Fluggerät zum Startplatz und machen sich dort startbereit.

7) Gruppenbildung ist nicht gestattet. Es ist zwingend ein Mindestabstand von 2 Metern zueinander einzuhalten. Ggf. notwendige Anweisungen werden aus gebührendem Mindestabstand (2m) gegeben. Auch am Landeplatz sollen sich keine Gruppen von mehr als 2 Personen bilden.

8) Einweisungen für neue Mitglieder können im Moment nicht erfolgen.

9) Es gibt keinen Abholdienst, weder mit eigenen noch fremden Fahrzeugen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beifahrer oder Fahrer aus dem gleichen Haushalt.

10) Das Organisieren und Mitbringen von gemeinsam zu verzehrenden Speisen und Getränken, sowie das Grillen, Picknicken oder Campen an den Start- und Landeplätzen ist untersagt.

11) Der Aufenthalt auf den Fluggeländen ist für Personen mit Erkrankungssymptomen (Grippe, Fieber, Erkältung, …) untersagt.

12) Die vom RKI empfohlenen allgemeinen Hygieneanweisungen sind einzuhalten.

13) Es ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder Vergleichbares zu tragen. Ein Halstuch oder Sturmmaske sind ausreichend.

14) Bei Zuwiderhandlungen spricht der Startleiter, ersatzweise der Vorstand, einen Platzverweis nebst Startverbot aus!

15) Jeder Pilot fliegt auf eigenes Risiko und muss ggf. mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er irgendwelche Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc. in Anspruch nimmt bzw. auslöst oder gegen die Vorgaben unter Punkt 1) verstößt!

16) Jeder Pilot sollte sich auch bewusst sein, dass ihm von Außenstehenden (z. B. Anwohnern, anderen Gleitschirmfliegern, sozialen Medien) möglicherweise der Vorwurf einer fehlenden Solidarisierung mit der Sozialgemeinschaft und des Egoismus gemacht wird.

17) Bitte geht keine waghalsigen Starts ein und fliegt nur bei objektiv sicheren Bedingungen.

Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 19.04.2020​

P. S. Diese strengeren Regelungen gelten vorübergehend. Wir hoffen, dass wir bzgl. der Covid-19 Pandemie bald zur Normalität zurückkehren können. Wenn die Einschränkungen im öffentlichen Leben gelockert werden, werden wir auch wieder zu unseren alten Regelungen zurückkehren.

Anlagen:
– https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/neue-landesverordnung-regelt-lockerungen-bei-weiter-hohem-infektionsschutz
– https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/4._Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf
– https://www.kreis-badkreuznach.de/fileadmin/media/user_upload/Beschluss_Telefonschaltkonferenz_der_Bundeskanzlerin_15.4.20.pdf