Die nächste Mitgliederversammlung findet am 17.09.2021 in Eisenberg in der Jahnstube statt. Adresse: Friedrich-Ebert-Straße 11, 67304 Eisenberg
Beginn: 20 Uhr
Wer auch etwas essen möchte, kommt bitte schon um 19 Uhr.
Die nächste Mitgliederversammlung findet am 17.09.2021 in Eisenberg in der Jahnstube statt. Adresse: Friedrich-Ebert-Straße 11, 67304 Eisenberg
Beginn: 20 Uhr
Wer auch etwas essen möchte, kommt bitte schon um 19 Uhr.
Wegen Vogelschutz ist das Fluggebiet Madenburg bis einschließlich 15.07.2021 geschlossen. In dieser Zeit sind Erweiterungen geplant, wie z. B. Rampe, Wetterstation und Windsack (Landeplatz).
Das Fluggebiet Madenburg wurde früher nur von Drachenfliegern genutzt. Der Startplatz wurde jetzt umgestaltet und steht auch Gleitschirmfliegern zur Verfügung.
Manche Erweiterungen sind noch geplant, z. B. Rampe, Windsack an Start- und Landeplatz, Wetterstation, Infotafel, usw. Grundsätzlich kann man dort aber bereits fliegen. Die Auflagen müssen beachtet werden. Eine vorherige Einweisung ist erforderlich.
Alle Information finden sich unter Fluggelände -> Madenburg
Die Kreisverwaltung Donnersberg informiert:
“Die Zufahrt zum Donnersberg wurde komplett gesperrt. Die Sperrung wurde vorerst bis einschließlich Freitag, den 8. Januar, verlängert und gilt wie bisher täglich von 8 bis 16 Uhr. Im Laufe der Woche wird entschieden, welchen Maßnahmen für das kommende Wochenende angeordnet werden.
Betroffen ist neben der offiziellen Zufahrtsstraße ab dem Kreisel Bastenhaus (K 82) auch die K 51, die am Kloster Gethsemani vorbeiführt. Auch diese Straße muss von Dannenfels aus gesperrt werden, da sie Richtung Donnersberg befahren wird, obwohl sie ab dem Kloster Gethsemani Einbahnstraße ist.”
Quelle: Kreisverwaltung Donnersberg
Was bedeutet das für uns Gleitschirm- und Drachenflieger?
Es ist auch für uns verboten, mit dem Auto auf den Donnersberg zu fahren. Das betrifft alle Zufahrtsstraßen.
Wer zu Fuß nach oben gehen möchte und sein Fluggerät nach oben trägt (Hike&Fly), kann das machen und darf natürlich auch nach unten fliegen. Für Drachenflieger wird das mit dem Hochtragen des Drachens schwierig, bzw. unmöglich.
Ich vermute, dass diese Regelung nur so lange gilt, wie oben Schnee liegt. Da Wintersportorte geschlossen sind, zieht es viele Leute auf den Donnersberg, um so in den Schnee zu kommen.
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es durch die Verordnungen der Bundesländer erneut Einschränkungen im Flugbetrieb. Diese wurden durch den DHV e. V. bekanntgegeben.
Die aktuellen Einschränkungen können hier eingesehen werden: https://www.dhv.de/piloteninfos/corona-aktuell/flugbetrieb/
Die Änderungen kurz zusammengefasst:
Für den 1. PDGFC e. V. gibt es keine abweichenden Sonderregeln. Zu dieser Jahreszeit ist auf unseren Fluggeländen kein übermäßiger Andrang zu erwarten. Abstände können deshalb gut eingehalten werden. Es gibt keine Einschränkung der Gästeregelung.
Unfallvermeidung hat Vorrang. Bitte fliegt lieber einmal weniger, als dass ihr Risiken eingeht und euch bei zweifelhaften Bedingungen “raushaut”.
Happy Landings!
Aufgrund der weiterhin vorherrschenden Corona-Pandemie und der steigenden Infektionszahlen wird die für den 06.11.2020 geplante Mitgliederversammlung auf nächstes Jahr verschoben. Ein Termin steht noch nicht fest.
Einladung zur Mitgliederversammlung
Freitag, 06.11.2020, 18.30 Uhr
Gasthaus “Jahnstube“ in 67304 Eisenberg, Friedrich-Ebert-Str. 11
Im Anschluss ab 20 Uhr traditioneller Saison-Abschluss mit Essen und Trinken
TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Bericht des Vorstands
TOP 3: Bericht des Kassenwarts
TOP 4: Bericht der Kassenprüfer
TOP 5: Neuwahl des Vorstands
TOP 6: Diskussion um mögliche Fusion mit FG Stauf
TOP 7: Verschiedenes
Ergänzungen zur Tagesordnung bitte schriftlich beim Vorstand bis 03.11.2020 einreichen.
Wir heben ab 18.05.2020 die vorübergehenden Corona-bedingten Flugbeschränkungen auf, durch die am Donnersberg nur durch einen eingschränken Personenkreis (Vereinsmitglieder und Haltergemeinschaften) geflogen werden durfte. Der Donnersberg ist damit wieder für alle Gleitschirm- und Drachenflieger freigegeben.
Die gesetzlichen Vorgaben wegen der Corona-Pandemie gelten weiterhin. Der Flugsport darf aktuell nur als Individualsport betrieben werden. Ein Sicherheitsabstand von 2 Metern muss am Start- und Landeplatz eingehalten werden. Bei einer erforderlichen Unterschreitung des Abstands muss eine Gesichtsmaske oder Sturmhaube verwendet werden. Gruppenbildung oder alles, was wie eine Versammlung aussieht, ist an Start- und Landeplatz nicht erlaubt. Während des Flugs gibt es keine Einschränkungen. Hier gelten die ganz normalen Flugregeln des DHV.
Wir erinnern daran, dass sich jeder Pilot vor dem Flug in das Flugbuch eintragen muss. Das Flugbuch ist während der Corona-Krise besonders wichtig, um im Falle eines Corona-positiven Falls andere Piloten informieren zu können.
Es muss zwingend ein Baumrettungsset mitgeführt werden, das aus Karabiner, Bandschlinge und Rettungsschnur besteht. Weitere Informationen stehen in der Flugbetriebsordnung.
Erstflieger benötigen eine Einweisung durch ein Vereinsmitglied. Wir raten im Moment von Erststarts am Bärenloch/Rampe ab, da aktuell die Bäume unterhalb der Rampe sehr hoch gewachsen sind, wodurch es in der vergangenen Woche zweimal bei erfahrenen Fliegern zu “Problemen” gekommen ist.
Die aktuellen Flugregeln des 1. PDGFC e. V. gültig ab Montag, den 11.05.2020
1) Es müssen alle Auflagen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eingehalten werden.
Siehe: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
2) Der Flugbetrieb in allen Geländen des 1. PDGFC ist bis auf Weiteres nur für folgende Personen gestattet:
Gleitschirm- und Drachenfliegern, die nicht in einem dieser drei Vereine Mitglied sind, dürfen zum jetzigen Zeitpunkt nicht an der Rampe starten.
3) Gruppenbildung ist nicht gestattet. Es ist zwingend erforderlich, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander einzuhalten. Ggf. notwendige Anweisungen werden aus gebührendem Mindestabstand (2m) gegeben. Auch am Landeplatz sollen sich keine Gruppen bilden, die eng beieinander stehen.
4) Der Aufenthalt auf den Fluggeländen ist für Personen mit Erkrankungssymptomen (Grippe, Fieber, Erkältung, …) untersagt.
5) Die vom RKI empfohlenen allgemeinen Hygieneanweisungen sind einzuhalten.
6) Piloten müssen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder Vergleichbares mit sich führen und bei geringem Abstand zu anderen Personen anziehen. Ein Halstuch oder eine Sturmmaske sind ausreichend.
7) Einweisungen für neue Mitglieder können im Moment nicht erfolgen.
8) Bei Zuwiderhandlungen spricht der Startleiter, ersatzweise der Vorstand, einen Platzverweis nebst Startverbot aus!
9) Jeder Pilot fliegt auf eigenes Risiko und muss ggf. mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er irgendwelche Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc. in Anspruch nimmt bzw. auslöst oder gegen die Vorgaben unter Punkt 1) verstößt!
10) Bitte geht keine waghalsigen Starts ein und fliegt nur bei objektiv sicheren Bedingungen.
Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 10.05.2020
P. S. Im nächsten Post folgen weiterführende Informationen und Erläuterungen zu den neuen Flugregeln.
Hallo liebe Flieger und Vereinskollegen,
der 1. PDGFC ändert die Flugregelungen am Donnersberg.
Wir sind immer noch in einer Pandemie. Deshalb gibt es weiterhin Beschränkungen beim Gleitschirm- und Drachenfliegen. Aber diese sind im Vergleich zu vorher gelockert, da auch allgemeine Corona-Beschränkungen des Bundes und des Landes gelockert wurden.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die bisherigen Regeln überwiegend gut angenommen und befolgt wurden und dass sich die Piloten verantwortungsbewusst verhalten haben. Wir gehen deshalb den nächsten Schritt in Richtung Normalität.
Trotzdem müssen wir alle die Entwicklung der Pandemie weiter beobachten und vorsichtig sein. Gleitschirmfliegen und Drachenfliegen darf als Individualsport ausgeführt werden.
Wenn sich aber Personengruppen ohne den nötigen Sicherheitsabstand am Start- oder Landeplatz versammeln, ist der Vorstand des 1. PDGFC verpflichtet, einzugreifen. Achtet deshalb bitte selber darauf, die oben stehenden Regeln strikt einzuhalten.
Wir haben manche Punkte aus den vorherigen Beschränkungen herausgenommen. Z. B. haben wir das “Campingverbot an Start- und Landeplatz” nicht mehr erwähnt. Das heißt nicht, dass das jetzt erwünscht und sinnvoll wäre. Der Grund war, dass das sowieso noch nie jemand gemacht hat. Aus dem gleichen Grund haben wir nicht Jonglieren und Einradfahren auf der Rampe verboten. Auf die Idee ist noch nie jemand gekommen.
Zu Mitfahrgelegenheiten haben wir auch die Regelungen herausgenommen. Das heißt auch nicht, dass ab jetzt das Auto mit 5 Mann/Frau vollgeladen werden soll, um alle hochzufahren, sondern dass hier die Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gelten. Die Anwendung dieser Gesetze liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Fahrt deshalb bitte nicht mit mehr als 2 Personen im Auto und das auch nur mit aufgezogenen Masken. Alleine Fahren ist trotzdem sicherer. Natürlich ist es weiterhin bevorzugt und erwünscht, wenn ihr Hike&Fly macht.
Diese Regelungen gelten vorübergehend. Wir hoffen, dass wir bzgl. der Covid-19 Pandemie bald zur Normalität zurückkehren können.
Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 10.05.2020