Fluggebiet Madenburg geöffnet

Das Fluggebiet Madenburg wurde früher nur von Drachenfliegern genutzt. Der Startplatz wurde jetzt umgestaltet und steht auch Gleitschirmfliegern zur Verfügung.

Manche Erweiterungen sind noch geplant, z. B. Rampe, Windsack an Start- und Landeplatz, Wetterstation, Infotafel, usw. Grundsätzlich kann man dort aber bereits fliegen. Die Auflagen müssen beachtet werden. Eine vorherige Einweisung ist erforderlich.

Alle Information finden sich unter Fluggelände -> Madenburg

Zufahrt zum Donnersberg komplett gesperrt

Die Kreisverwaltung Donnersberg informiert:

“Die Zufahrt zum Donnersberg wurde komplett gesperrt. Die Sperrung wurde vorerst bis einschließlich Freitag, den 8. Januar, verlängert und gilt wie bisher täglich von 8 bis 16 Uhr. Im Laufe der Woche wird entschieden, welchen Maßnahmen für das kommende Wochenende angeordnet werden.
Betroffen ist neben der offiziellen Zufahrtsstraße ab dem Kreisel Bastenhaus (K 82) auch die K 51, die am Kloster Gethsemani vorbeiführt. Auch diese Straße muss von Dannenfels aus gesperrt werden, da sie Richtung Donnersberg befahren wird, obwohl sie ab dem Kloster Gethsemani Einbahnstraße ist.”
Quelle: Kreisverwaltung Donnersberg

Was bedeutet das für uns Gleitschirm- und Drachenflieger?

Es ist auch für uns verboten, mit dem Auto auf den Donnersberg zu fahren. Das betrifft alle Zufahrtsstraßen.

Wer zu Fuß nach oben gehen möchte und sein Fluggerät nach oben trägt (Hike&Fly), kann das machen und darf natürlich auch nach unten fliegen. Für Drachenflieger wird das mit dem Hochtragen des Drachens schwierig, bzw. unmöglich.

Ich vermute, dass diese Regelung nur so lange gilt, wie oben Schnee liegt. Da Wintersportorte geschlossen sind, zieht es viele Leute auf den Donnersberg, um so in den Schnee zu kommen.

Einschränkungen im Flugbetrieb, Corona-Verordnungen (ab 11/2020)

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es durch die Verordnungen der Bundesländer erneut Einschränkungen im Flugbetrieb. Diese wurden durch den DHV e. V. bekanntgegeben.

Die aktuellen Einschränkungen können hier eingesehen werden: https://www.dhv.de/piloteninfos/corona-aktuell/flugbetrieb/

Die Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Individuelles Fliegen ist weiterhin erlaubt. Jeder darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes an einem Fluggelände mit seinem Fluggerät fliegen. Dabei muss am Start- und Landeplatz der entsprechende Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.
  • Gewerbliches Fliegen ist verboten. Dazu gehören z. B. gewerbliche Tandemflüge.
  • Organisiertes gemeinsames Fliegen ist verboten. Dazu gehören Vereinsausflüge, Einladungen/Treffen zum gemeinsamen Fliegen, Wettbewerbe, usw.
  • Windenschlepp ist ein Grenzfall, weil man es nicht individuell ausüben kann. Hier könnte im Einzelfall mit der Behörde geklärt werden, ob es möglich ist. Ansonsten ist es verboten. Da wir keine eigenen Schleppgelände haben, ist das für unseren Verein ohne Bedeutung.

Für den 1. PDGFC e. V. gibt es keine abweichenden Sonderregeln. Zu dieser Jahreszeit ist auf unseren Fluggeländen kein übermäßiger Andrang zu erwarten. Abstände können deshalb gut eingehalten werden. Es gibt keine Einschränkung der Gästeregelung.

Unfallvermeidung hat Vorrang. Bitte fliegt lieber einmal weniger, als dass ihr Risiken eingeht und euch bei zweifelhaften Bedingungen “raushaut”.

Happy Landings!

Einladung zur Mitgliederversammlung 06.11.2020

Einladung zur Mitgliederversammlung

Freitag, 06.11.2020, 18.30 Uhr
Gasthaus “Jahnstube“ in 67304 Eisenberg, Friedrich-Ebert-Str. 11

Im Anschluss ab 20 Uhr traditioneller Saison-Abschluss mit Essen und Trinken

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Bericht des Vorstands
TOP 3: Bericht des Kassenwarts
TOP 4: Bericht der Kassenprüfer
TOP 5: Neuwahl des Vorstands
TOP 6: Diskussion um mögliche Fusion mit FG Stauf
TOP 7: Verschiedenes

Ergänzungen zur Tagesordnung bitte schriftlich beim Vorstand bis 03.11.2020 einreichen.

Donnersberg wieder für Gäste geöffnet

Wir heben ab 18.05.2020 die vorübergehenden Corona-bedingten Flugbeschränkungen auf, durch die am Donnersberg nur durch einen eingschränken Personenkreis (Vereinsmitglieder und Haltergemeinschaften) geflogen werden durfte. Der Donnersberg ist damit wieder für alle Gleitschirm- und Drachenflieger freigegeben.

Die gesetzlichen Vorgaben wegen der Corona-Pandemie gelten weiterhin. Der Flugsport darf aktuell nur als Individualsport betrieben werden. Ein Sicherheitsabstand von 2 Metern muss am Start- und Landeplatz eingehalten werden. Bei einer erforderlichen Unterschreitung des Abstands muss eine Gesichtsmaske oder Sturmhaube verwendet werden. Gruppenbildung oder alles, was wie eine Versammlung aussieht, ist an Start- und Landeplatz nicht erlaubt. Während des Flugs gibt es keine Einschränkungen. Hier gelten die ganz normalen Flugregeln des DHV.

Wir erinnern daran, dass sich jeder Pilot vor dem Flug in das Flugbuch eintragen muss. Das Flugbuch ist während der Corona-Krise besonders wichtig, um im Falle eines Corona-positiven Falls andere Piloten informieren zu können.

Es muss zwingend ein Baumrettungsset mitgeführt werden, das aus Karabiner, Bandschlinge und Rettungsschnur besteht. Weitere Informationen stehen in der Flugbetriebsordnung.

Erstflieger benötigen eine Einweisung durch ein Vereinsmitglied. Wir raten im Moment von Erststarts am Bärenloch/Rampe ab, da aktuell die Bäume unterhalb der Rampe sehr hoch gewachsen sind, wodurch es in der vergangenen Woche zweimal bei erfahrenen Fliegern zu “Problemen” gekommen ist.

Baumrettungs-Set im Gurtzeug?

Das Mitführen einer Bandschlinge, Sicherungskarabiner und Rettungsschnur ist in allen Fluggebieten am Donnersberg laut Flugbetriebsordnung Pflicht!
Wir werden aktuell verstärkt prüfen – wer die drei Utensilien nicht dabei hat darf auch nicht starten!

Die neuen Flugregeln, gültig ab 11.05.2020

Die aktuellen Flugregeln des 1. PDGFC e. V. gültig ab Montag, den 11.05.2020

1) Es müssen alle Auflagen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eingehalten werden.
Siehe: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

2) Der Flugbetrieb in allen Geländen des 1. PDGFC ist bis auf Weiteres nur für folgende Personen gestattet:

  • Mitglieder des 1. PDGFC und
  • Mitglieder von Vereinen, die mit dem 1. PDGFC eine Haltergemeinschaft pflegen. Dies sind die folgenden Vereine:
    • Fliegergemeinschaft Stauf e. V.
    • Pfälzer Gleitschirmclub e. V.

Gleitschirm- und Drachenfliegern, die nicht in einem dieser drei Vereine Mitglied sind, dürfen zum jetzigen Zeitpunkt nicht an der Rampe starten.

3) Gruppenbildung ist nicht gestattet. Es ist zwingend erforderlich, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander einzuhalten. Ggf. notwendige Anweisungen werden aus gebührendem Mindestabstand (2m) gegeben. Auch am Landeplatz sollen sich keine Gruppen bilden, die eng beieinander stehen.

4) Der Aufenthalt auf den Fluggeländen ist für Personen mit Erkrankungssymptomen (Grippe, Fieber, Erkältung, …) untersagt.

5) Die vom RKI empfohlenen allgemeinen Hygieneanweisungen sind einzuhalten.

6) Piloten müssen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder Vergleichbares mit sich führen und bei geringem Abstand zu anderen Personen anziehen. Ein Halstuch oder eine Sturmmaske sind ausreichend.

7) Einweisungen für neue Mitglieder können im Moment nicht erfolgen.

8) Bei Zuwiderhandlungen spricht der Startleiter, ersatzweise der Vorstand, einen Platzverweis nebst Startverbot aus!

9) Jeder Pilot fliegt auf eigenes Risiko und muss ggf. mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er irgendwelche Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc. in Anspruch nimmt bzw. auslöst oder gegen die Vorgaben unter Punkt 1) verstößt!

10) Bitte geht keine waghalsigen Starts ein und fliegt nur bei objektiv sicheren Bedingungen.

Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 10.05.2020​

P. S. Im nächsten Post folgen weiterführende Informationen und Erläuterungen zu den neuen Flugregeln.