Retterpacken in Eisenberg am 03.03.2024

Die FG Stauf lädt ein zum Retterpacken in der Turnhalle der BBS in Eisenberg. Mitglieder des 1. PDGFC sind dort ebenfalls eingeladen. Dort können Flieger ihre Retter werfen und packen. Mit dem Gurtzeug wird man am Seil eingehängt und kann dann in simulierten Turbulenzen den Retter werfen. Es sind andere Flieger vor Ort, aber packen muss jeder selber oder in selbst organisierten Gruppen. Dies ist kein offizielles Rettungspacken-Seminar unter Anleitung wie bei einer Flugschule. Es wir mehr oder weniger nur der Raum gestellt. Je nach Außentemperaturen kann es in der Halle kühl sein.

Zur besseren Planung sagt bitte Bescheid, wenn ihr teilnehmen möchtet, z. B. per E-Mail an mail@pdgfc.de

Weihnachtsfeier am 21.12.2022

Liebe Vereinsmitglieder des 1. PDGFC e. V.,

wir haben in der Vergangenheit immer zum Ende des Jahres eine gemeinsame Feier mit Abendessen gemacht. Das wollen wir dieses Jahr wieder machen.

Datum: 21.12.2022 (Mittwoch)
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Gasthof Berg, Dannenfels
www.hotel-berg.de

Wir werden diese Feier zusammen mit den Fliegerkollegen der FG Stauf machen. Sie sind also auch eingeladen. Wir freuen uns auf eine schöne gemeinsame Feier.

Für die Planung wäre es hilfreich, wenn ihr Bescheid sagen könntet, ob ihr kommt, z. B. per E-Mail an: verein@pdgfc.de

Viele Grüße
Jörg

Der neue Vorstand stellt sich vor

Bei der Mitgliederversammlung am 17.09. gab es Neuwahlen des Vorstands. Der bisherige 1. Vorsitzende Georg Kreber stand aus Zeitgründen für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung, hat sich aber bereit erklärt, 2. Vorsitzender zu werden. Neuer 1. Vorsitzender ist Jörg Enke, der bisher Kassenwart war und dies auch weiterhin ist. Holger Tupath wurde als Sportwart wiedergewählt. Silvia von Langsdorff ist auf eigenen Wunsch nicht mehr als Schriftführerin angetreten. Für dieses Amt wurde Ralf Lichtenfels vorgeschlagen und gewählt.

Der neue Vorstand:

  • 1. Vorsitzender und Kassenwart: Jörg Enke
  • 2. Vorsitzender: Georg Kreber
  • Sportwart: Holger Tupath
  • Schriftführer: Ralf Lichtenfels

Einladung zur Mitgliederversammlung 06.11.2020

Einladung zur Mitgliederversammlung

Freitag, 06.11.2020, 18.30 Uhr
Gasthaus “Jahnstube“ in 67304 Eisenberg, Friedrich-Ebert-Str. 11

Im Anschluss ab 20 Uhr traditioneller Saison-Abschluss mit Essen und Trinken

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Bericht des Vorstands
TOP 3: Bericht des Kassenwarts
TOP 4: Bericht der Kassenprüfer
TOP 5: Neuwahl des Vorstands
TOP 6: Diskussion um mögliche Fusion mit FG Stauf
TOP 7: Verschiedenes

Ergänzungen zur Tagesordnung bitte schriftlich beim Vorstand bis 03.11.2020 einreichen.

Die neuen Flugregeln, gültig ab 11.05.2020

Die aktuellen Flugregeln des 1. PDGFC e. V. gültig ab Montag, den 11.05.2020

1) Es müssen alle Auflagen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eingehalten werden.
Siehe: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

2) Der Flugbetrieb in allen Geländen des 1. PDGFC ist bis auf Weiteres nur für folgende Personen gestattet:

  • Mitglieder des 1. PDGFC und
  • Mitglieder von Vereinen, die mit dem 1. PDGFC eine Haltergemeinschaft pflegen. Dies sind die folgenden Vereine:
    • Fliegergemeinschaft Stauf e. V.
    • Pfälzer Gleitschirmclub e. V.

Gleitschirm- und Drachenfliegern, die nicht in einem dieser drei Vereine Mitglied sind, dürfen zum jetzigen Zeitpunkt nicht an der Rampe starten.

3) Gruppenbildung ist nicht gestattet. Es ist zwingend erforderlich, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander einzuhalten. Ggf. notwendige Anweisungen werden aus gebührendem Mindestabstand (2m) gegeben. Auch am Landeplatz sollen sich keine Gruppen bilden, die eng beieinander stehen.

4) Der Aufenthalt auf den Fluggeländen ist für Personen mit Erkrankungssymptomen (Grippe, Fieber, Erkältung, …) untersagt.

5) Die vom RKI empfohlenen allgemeinen Hygieneanweisungen sind einzuhalten.

6) Piloten müssen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder Vergleichbares mit sich führen und bei geringem Abstand zu anderen Personen anziehen. Ein Halstuch oder eine Sturmmaske sind ausreichend.

7) Einweisungen für neue Mitglieder können im Moment nicht erfolgen.

8) Bei Zuwiderhandlungen spricht der Startleiter, ersatzweise der Vorstand, einen Platzverweis nebst Startverbot aus!

9) Jeder Pilot fliegt auf eigenes Risiko und muss ggf. mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er irgendwelche Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc. in Anspruch nimmt bzw. auslöst oder gegen die Vorgaben unter Punkt 1) verstößt!

10) Bitte geht keine waghalsigen Starts ein und fliegt nur bei objektiv sicheren Bedingungen.

Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 10.05.2020​

P. S. Im nächsten Post folgen weiterführende Informationen und Erläuterungen zu den neuen Flugregeln.

Weitere Informationen zu den neuen Flugregeln ab 11.05.2020

Hallo liebe Flieger und Vereinskollegen,

der 1. PDGFC ändert die Flugregelungen am Donnersberg.
Wir sind immer noch in einer Pandemie. Deshalb gibt es weiterhin Beschränkungen beim Gleitschirm- und Drachenfliegen. Aber diese sind im Vergleich zu vorher gelockert, da auch allgemeine Corona-Beschränkungen des Bundes und des Landes gelockert wurden.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die bisherigen Regeln überwiegend gut angenommen und befolgt wurden und dass sich die Piloten verantwortungsbewusst verhalten haben. Wir gehen deshalb den nächsten Schritt in Richtung Normalität.
Trotzdem müssen wir alle die Entwicklung der Pandemie weiter beobachten und vorsichtig sein. Gleitschirmfliegen und Drachenfliegen darf als Individualsport ausgeführt werden.

Wenn sich aber Personengruppen ohne den nötigen Sicherheitsabstand am Start- oder Landeplatz versammeln, ist der Vorstand des 1. PDGFC verpflichtet, einzugreifen. Achtet deshalb bitte selber darauf, die oben stehenden Regeln strikt einzuhalten.

Wir haben manche Punkte aus den vorherigen Beschränkungen herausgenommen. Z. B. haben wir das “Campingverbot an Start- und Landeplatz” nicht mehr erwähnt. Das heißt nicht, dass das jetzt erwünscht und sinnvoll wäre. Der Grund war, dass das sowieso noch nie jemand gemacht hat. Aus dem gleichen Grund haben wir nicht Jonglieren und Einradfahren auf der Rampe verboten. Auf die Idee ist noch nie jemand gekommen.

Zu Mitfahrgelegenheiten haben wir auch die Regelungen herausgenommen. Das heißt auch nicht, dass ab jetzt das Auto mit 5 Mann/Frau vollgeladen werden soll, um alle hochzufahren, sondern dass hier die Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gelten. Die Anwendung dieser Gesetze liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Fahrt deshalb bitte nicht mit mehr als 2 Personen im Auto und das auch nur mit aufgezogenen Masken. Alleine Fahren ist trotzdem sicherer. Natürlich ist es weiterhin bevorzugt und erwünscht, wenn ihr Hike&Fly macht.

Diese Regelungen gelten vorübergehend. Wir hoffen, dass wir bzgl. der Covid-19 Pandemie bald zur Normalität zurückkehren können.

Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 10.05.2020​

Gastflugverbot & Information zum Fliegen in Zeiten von Corona ab dem 20.04.2020

Hallo liebe Flieger und Vereinskollegen,

der DHV hat die Anordnung des Ruhens aller Geländezulassungen für Gleitschirm- und Drachenfluggelände zum 20.04.2020 aufgehoben. Der DHV ist von einer Anordnung zu einer Empfehlung an die Geländehalter gewechselt, wonach grundsätzlich kein Flugbetrieb stattfinden soll, dieser aber unter Berücksichtigung der regionalen Lage und unter Beachtung der Infektionsschutz-Bestimmungen ausnahmsweise und erforderlichenfalls in eingeschränktem Umfang ermöglicht werden kann.

Unter Berücksichtigung der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 hat der Vorstand des 1. PDGFC e.V. entschieden, dass das Gleitschirmfliegen und Drachenfliegen am Donnersberg als Individualsport im Freien unter folgenden Auflagen möglich ist.

1) Es müssen alle Auflagen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz eingehalten werden.

2) Der Flugbetrieb in allen Geländen des 1. PDGFC ist bis auf Weiteres nur Vereinsmitgliedern gestattet (= Gastflugverbot).

3) Tandemflüge sind aufgrund der körperlichen Nähe nicht gestattet.

4) Aufstiege zum Startplatz erfolgen für Gleitschirmflieger ausschließlich zu Fuß (Hike&Fly). Es dürfen keine Fahrzeuge oben geparkt werden. (Personen mit körperlichen Einschränkungen erhalten nach Absprache Sonderrechte.)

5) Der erste Pilot am Startplatz ist der Startleiter. Er delegiert diese Funktion an den nächsten Piloten, sofern er selbst fliegen möchte.

6) Neu hinzukommende Piloten bringen – nach Freigabe durch den Startleiter – ihr Fluggerät zum Startplatz und machen sich dort startbereit.

7) Gruppenbildung ist nicht gestattet. Es ist zwingend ein Mindestabstand von 2 Metern zueinander einzuhalten. Ggf. notwendige Anweisungen werden aus gebührendem Mindestabstand (2m) gegeben. Auch am Landeplatz sollen sich keine Gruppen von mehr als 2 Personen bilden.

8) Einweisungen für neue Mitglieder können im Moment nicht erfolgen.

9) Es gibt keinen Abholdienst, weder mit eigenen noch fremden Fahrzeugen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beifahrer oder Fahrer aus dem gleichen Haushalt.

10) Das Organisieren und Mitbringen von gemeinsam zu verzehrenden Speisen und Getränken, sowie das Grillen, Picknicken oder Campen an den Start- und Landeplätzen ist untersagt.

11) Der Aufenthalt auf den Fluggeländen ist für Personen mit Erkrankungssymptomen (Grippe, Fieber, Erkältung, …) untersagt.

12) Die vom RKI empfohlenen allgemeinen Hygieneanweisungen sind einzuhalten.

13) Es ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder Vergleichbares zu tragen. Ein Halstuch oder Sturmmaske sind ausreichend.

14) Bei Zuwiderhandlungen spricht der Startleiter, ersatzweise der Vorstand, einen Platzverweis nebst Startverbot aus!

15) Jeder Pilot fliegt auf eigenes Risiko und muss ggf. mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er irgendwelche Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei etc. in Anspruch nimmt bzw. auslöst oder gegen die Vorgaben unter Punkt 1) verstößt!

16) Jeder Pilot sollte sich auch bewusst sein, dass ihm von Außenstehenden (z. B. Anwohnern, anderen Gleitschirmfliegern, sozialen Medien) möglicherweise der Vorwurf einer fehlenden Solidarisierung mit der Sozialgemeinschaft und des Egoismus gemacht wird.

17) Bitte geht keine waghalsigen Starts ein und fliegt nur bei objektiv sicheren Bedingungen.

Herzlichen Gruß
Der Vorstand des 1. Pfälzer Drachen- und Gleitschirmfliegerclubs e. V., 19.04.2020​

P. S. Diese strengeren Regelungen gelten vorübergehend. Wir hoffen, dass wir bzgl. der Covid-19 Pandemie bald zur Normalität zurückkehren können. Wenn die Einschränkungen im öffentlichen Leben gelockert werden, werden wir auch wieder zu unseren alten Regelungen zurückkehren.

Anlagen:
– https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/neue-landesverordnung-regelt-lockerungen-bei-weiter-hohem-infektionsschutz
– https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/4._Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf
– https://www.kreis-badkreuznach.de/fileadmin/media/user_upload/Beschluss_Telefonschaltkonferenz_der_Bundeskanzlerin_15.4.20.pdf

Erfolgreicher Arbeitseinsatz

Dank zahlreicher Helfer und “schwerem Gerät“ wie Motorsense und Kettensäge konnte der Zufahrtsweg zur Rampe auf kompletter Länge von allen Hindernissen und Verengungen durch Vegetation befreit werden. Zusätzlich konnte auch der vorher stark zugewachsene Aufbaubereich für Drachen links von der Rampe gesäubert werden.

Die ganze Aktion ging in etwas mehr als zwei Stunden über die Bühne…

Dankeschön noch mal an alle Helfer!

Auf dem Foto sind alle Helfer bis auf Martin Westermeier zu sehen, der zu dem Zeitpunkt noch mit der Kettensäge unterwegs war.