Am 8.9.2022 gilt eingeschränkter Flugbetrieb um Ramstein

Aufgrund einer Ukraine-Konferenz in Ramstein ist am 8.9.2022 im Umkreis von 20 NM um Ramstein kein Flugbetrieb möglich, ausgenommen mit Transponder und Funkbereitschaft, was wir als Drachen- und Gleitschirmflieger nicht haben. Dadurch ergibt sich faktisch ein Flugverbot für diesen Tag. Das gilt auch für Steckweiler, das auch in der Zone liegt.

Diese Einschränkung ist verschmerzlich, weil sie nach aktuellem Stand nur für einen Tag gilt und das Wetter sowieso nicht attraktiv ist.

Weitere Infos auf der DHV-Website:
https://www.dhv.de/newsdetails/article/ed-r-ramstein-und-tmzrmz-am-892022/

Vorübergehende Flugbeschränkung ab 18.10.2021 am Donnersberg

Der Forst führt ab dem 18.10.2021 bis voraussichtlich Ende November am Donnersberg Hubschrauberflüge zur Kalkung der Bäume durch.

Aus Sicherheitsgründen gilt deshalb ab dem 18.10.2021 für die Dauer der Maßnahmen ein Flugverbot für Drachen- und Gleitschirmflieger am Donnersberg. Das betrifft beide Startplätze Bärenloch (Rampe) und Adlerbogen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie lange die Maßnahmen genau dauern werden, und ob sie auch am Wochenende durchgeführt werden. Das hängt auch vom Wetter ab und wie schnell man vorankommt.

Wir stehen mit dem zuständigen Revierleiter in Kontakt und sprechen uns wegen der Einsatzzeiten ab. Wie hoffen so, in den Zeiten, in denen kein Flugbetrieb stattfindet, trotzdem fliegen zu können. Sobald Ausnahmen bekannt sind (und das Wetter auch passt), werden wir hier auf der Website und in der “Fliegen Pfalz” Signal-Gruppe informieren. Die Kommunikation mit dem Forst läuft über Georg Kreber.

Fluggebiet Madenburg geöffnet

Das Fluggebiet Madenburg wurde früher nur von Drachenfliegern genutzt. Der Startplatz wurde jetzt umgestaltet und steht auch Gleitschirmfliegern zur Verfügung.

Manche Erweiterungen sind noch geplant, z. B. Rampe, Windsack an Start- und Landeplatz, Wetterstation, Infotafel, usw. Grundsätzlich kann man dort aber bereits fliegen. Die Auflagen müssen beachtet werden. Eine vorherige Einweisung ist erforderlich.

Alle Information finden sich unter Fluggelände -> Madenburg

Zufahrt zum Donnersberg komplett gesperrt

Die Kreisverwaltung Donnersberg informiert:

“Die Zufahrt zum Donnersberg wurde komplett gesperrt. Die Sperrung wurde vorerst bis einschließlich Freitag, den 8. Januar, verlängert und gilt wie bisher täglich von 8 bis 16 Uhr. Im Laufe der Woche wird entschieden, welchen Maßnahmen für das kommende Wochenende angeordnet werden.
Betroffen ist neben der offiziellen Zufahrtsstraße ab dem Kreisel Bastenhaus (K 82) auch die K 51, die am Kloster Gethsemani vorbeiführt. Auch diese Straße muss von Dannenfels aus gesperrt werden, da sie Richtung Donnersberg befahren wird, obwohl sie ab dem Kloster Gethsemani Einbahnstraße ist.”
Quelle: Kreisverwaltung Donnersberg

Was bedeutet das für uns Gleitschirm- und Drachenflieger?

Es ist auch für uns verboten, mit dem Auto auf den Donnersberg zu fahren. Das betrifft alle Zufahrtsstraßen.

Wer zu Fuß nach oben gehen möchte und sein Fluggerät nach oben trägt (Hike&Fly), kann das machen und darf natürlich auch nach unten fliegen. Für Drachenflieger wird das mit dem Hochtragen des Drachens schwierig, bzw. unmöglich.

Ich vermute, dass diese Regelung nur so lange gilt, wie oben Schnee liegt. Da Wintersportorte geschlossen sind, zieht es viele Leute auf den Donnersberg, um so in den Schnee zu kommen.

Einschränkungen im Flugbetrieb, Corona-Verordnungen (ab 11/2020)

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es durch die Verordnungen der Bundesländer erneut Einschränkungen im Flugbetrieb. Diese wurden durch den DHV e. V. bekanntgegeben.

Die aktuellen Einschränkungen können hier eingesehen werden: https://www.dhv.de/piloteninfos/corona-aktuell/flugbetrieb/

Die Änderungen kurz zusammengefasst:

  • Individuelles Fliegen ist weiterhin erlaubt. Jeder darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes an einem Fluggelände mit seinem Fluggerät fliegen. Dabei muss am Start- und Landeplatz der entsprechende Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.
  • Gewerbliches Fliegen ist verboten. Dazu gehören z. B. gewerbliche Tandemflüge.
  • Organisiertes gemeinsames Fliegen ist verboten. Dazu gehören Vereinsausflüge, Einladungen/Treffen zum gemeinsamen Fliegen, Wettbewerbe, usw.
  • Windenschlepp ist ein Grenzfall, weil man es nicht individuell ausüben kann. Hier könnte im Einzelfall mit der Behörde geklärt werden, ob es möglich ist. Ansonsten ist es verboten. Da wir keine eigenen Schleppgelände haben, ist das für unseren Verein ohne Bedeutung.

Für den 1. PDGFC e. V. gibt es keine abweichenden Sonderregeln. Zu dieser Jahreszeit ist auf unseren Fluggeländen kein übermäßiger Andrang zu erwarten. Abstände können deshalb gut eingehalten werden. Es gibt keine Einschränkung der Gästeregelung.

Unfallvermeidung hat Vorrang. Bitte fliegt lieber einmal weniger, als dass ihr Risiken eingeht und euch bei zweifelhaften Bedingungen “raushaut”.

Happy Landings!

Donnersberg wieder für Gäste geöffnet

Wir heben ab 18.05.2020 die vorübergehenden Corona-bedingten Flugbeschränkungen auf, durch die am Donnersberg nur durch einen eingschränken Personenkreis (Vereinsmitglieder und Haltergemeinschaften) geflogen werden durfte. Der Donnersberg ist damit wieder für alle Gleitschirm- und Drachenflieger freigegeben.

Die gesetzlichen Vorgaben wegen der Corona-Pandemie gelten weiterhin. Der Flugsport darf aktuell nur als Individualsport betrieben werden. Ein Sicherheitsabstand von 2 Metern muss am Start- und Landeplatz eingehalten werden. Bei einer erforderlichen Unterschreitung des Abstands muss eine Gesichtsmaske oder Sturmhaube verwendet werden. Gruppenbildung oder alles, was wie eine Versammlung aussieht, ist an Start- und Landeplatz nicht erlaubt. Während des Flugs gibt es keine Einschränkungen. Hier gelten die ganz normalen Flugregeln des DHV.

Wir erinnern daran, dass sich jeder Pilot vor dem Flug in das Flugbuch eintragen muss. Das Flugbuch ist während der Corona-Krise besonders wichtig, um im Falle eines Corona-positiven Falls andere Piloten informieren zu können.

Es muss zwingend ein Baumrettungsset mitgeführt werden, das aus Karabiner, Bandschlinge und Rettungsschnur besteht. Weitere Informationen stehen in der Flugbetriebsordnung.

Erstflieger benötigen eine Einweisung durch ein Vereinsmitglied. Wir raten im Moment von Erststarts am Bärenloch/Rampe ab, da aktuell die Bäume unterhalb der Rampe sehr hoch gewachsen sind, wodurch es in der vergangenen Woche zweimal bei erfahrenen Fliegern zu “Problemen” gekommen ist.